Produits chimiques du Luxembourg S.A.
Gréiwemaacher - Grevenmacher


Zu wéi engem Betrieb huet dëse Kamäin zu Gréiwemaacher gehéiert? Grevenmacher, ~71 rue de Trèves / rue des Caves (Carte postale: CIM 405-66A; collection: industrie.lu)



Produits chimiques du Luxembourg, S.A., Grevenmacher - Caves de la Moselle luxembourgeoise, Grevenmacher (Document: ANLux)


Historique - Geschichtlicher Überblick
1919

Fondation - Gründung

S.A. Produits Chimiques du Luxembourg, Grevenmacher

Capital: 1.000.000 LUF: 1.000 actions de 1.000 LUF chacune

  Äther-Destillierapparat, 18 m hoch, vollständig aus Kupfer, der Spezialfabrik Maschinenbau A.G. Golzern - Grimma, in Grimma-Sachsen
1921 Conseil d'administration:
J. Weiwers - Pauqué
L. Weiwers
Ad. Foehr - Weiwers
F. Itschert

Belegschaft: 20
   
1920? / 25/26.4.1923 Explosion de la fabrique d'éther
   
 

Grevenmacher, 4. Mai. 1923 - Nachstehendes Protestschreiben wurde uns am Mittwoch Morgen mit der Bitte um Veröffentlichung übergeben:

Grevenmacher, den 30. April 1923.

Herr General-Direktor:

Wir nehmen Bezug auf die Reklamationen vom 29. April 1920 und 18. März 1921 laut welchen die Bewohner der Triererstraße gegen die Errichtung einer Aetherfabrik durch die Gesellschaft "Produits chimiques du Luxembourg" bei der Regierung Einspruch erhoben haben. In diesem Scheiben wurde auf die außerordentliche Gefährlichkeit einer solchen Anlage hingewiesen und gestützt auf das Gutachten eines hervorragendes Professors der Technologie auf den Umstand aufmerksam gemacht, daß man selbst bei vollkommenster technischer Einrichtung unter allen Umständen mit dem Zufall und der steigenden Sorglosigkeit der Arbeiter eines an sich gefährlichen Betriebes zu rechnen hat.

Die Explosionskatastrophe, welche sich in der Nacht vom 25. crt. zum 26. in der Aetherfabrik ereignete, hat zur Genüge bewiesen, daß die in den Reklamationen ausgedrückten Befürchtungen gerechtfertigt waren und das Eigentum und Leben der in größerem Umkreis wohnenden Bürger ernstlich bedroht sind.

Angeblich soll der Mischkessel in die Luft geflogen sein. Wenn nun eine Explosion in diesem Apparat bereits so furchtbar war, daß weithin Fensterscheiben eingedrückt und Dächer hochgehoben wurden, so kann man sich ungefähr ein Bild machen von der Katastrophe, die sich ereignen muß, wenn größere Mengen Aether explodieren. Beispielsweise lagerten im letzten Jahre bereits anscheinend Quantitäten bis zu einigen Waggons direkt am Gemäuer der Fabrik. In diesem Falle würden die Wohnungen in größerem Umkreis dem gewaltigen Gasdruck keinen Widerstand leisten können, denn die Explosionskraft eines Gemisches von Luft und Aetherdampf kommt derjenigen eines äußerst brisanten Sprengstoffes gleich.

Diese Eigenschaft des Aethers muß von jedem unvoreingenommenen Chemiker zugegeben werden und es ist ebenso bedauerlich als unverständlich, daß die Regierung seinerzeit, trotz unseres wiederholten Hinweises auf die Gefährlichkeit des Produktes, die Inbetriebnahme des Aetherwerkes auf Gutachten hin gestattete, welche diese Gefährlichkeit in Abrede stellten, die aber nunmehr genügend erwiesen ist.

Jedes in diesem Sinne abgefaßte Gutachten schafft die Tatsache nicht aus der Welt, daß Aetherapparaturen unberechenbaren Betriebsstörungen ausgesetzt sind, die kein Fachmann als nicht im Bereiche der Möglichkeit liegend von der Hand weisen kann.

Der Mischkessel, um nur diesen Apparat zu erwähnen, um den es sich handeln soll, zeigt oft die mannigfachsten Zerstörungserscheinungen, hauptsächlich durch sogenannten vagabundierende elektrische Ströme auf, welche teils durch ein Harz, das sich bei der Mündung der Spriteinlaufrohre bildet, teils durch die Beschaffenheit des Metalls, aus dem Blase- und Heizschlange hergestellt sind, entstehen und zu einer Korrosion des Materials führen können. Dies ist nur eine von den zahllosen Zufälligkeiten, die in jedem Aetherbetrieb von einem Augenblick zum andern eine furchtbare Katastrophe auslösen können.

Angesichts der Tatsache, daß außerhalb des Weichbildes der Stadt genügend Grundstücke zur Erbauung der Anlage verfügbar waren, war es nicht notwendig, der Kaprize eines Mannes zulieb, Menschenleben zu gefährden und die Besitzungen Grevenmachers bis auf einen geringen Teil ihres Wertes herunter zu drücken. Die Errichtung und das Fortbestehen dieses Aetherwerkes an heutiger Stelle, inmitten menschlicher Wohnungen, in nächster nähe des neuen Schulhauses und in nächster Nähe der verkehrsreichsten Straße des Landes, ist eine denkbar schlimmste andauernde öffentliche Gefahr und eine Ungeheuerlichkeit. Öffentliche Sicherheit, öffentliche Rechte und öffentliches Interesse sind schmählichst unterdrückt, einem ganz uninteressanten Einzelbetrieb zuliebe, der von absolut keinem Wert für die Allgemeinheit ist, und der zudem erst nach Bestehen der anderen Interessen gekommen ist, diese in gemeinster Weise zu schädigen.

Die Versicherungsgesellschaften kommen bei Explosionen nicht für Brennschäden auf. Die Gesellschaft «Produits chimiques" kann mit ihrem Vermögen nur eine lächerlich geringe Garantie bieten gegenüber den bedrohten Menschenleben und Millionenwelten. Solange das Aetherwerk besteht, sind die Wertverminderungen, welche Grevenmacher an Wohnungen und Ländereien erfährt, unermeßlich. Jeder zur Miete wohnende wird sich nach einer andern Wohnung umsehen und selbst Hausbesitzer werden, soweit selbe finanziell dies möglich machen können, ihre eigenen Häuser verlassen, um anderswo Wohnung zu nehmen. Das schönste Baugelände Grevenmachers, das heute bereits den neuen Schulpalast aufweist, wird keine Bautätigkeit mehr erleben.

Schon allein die direkt gesundheitsstörende Belästigung der Umwohner in weiterem Umkreis durch Aetherdämpfe ist hinreichender Grund, um die Schließung des Betriebes zu veranlassen. Wie stark dieser atemraubende Gestank, der während der Betriebszeit dauernd mehr oder minder stark auftritt, in diesem speziellen Falle war, beweist der Umstand, daß Herr Ingenieur Blum und Frau, die das weiter entfernte Gaswerk bewohnen, nach Mertert zu flüchteten, um den Aetherdämpfen zu entrinnen. Herkömmlicherweise werden Kegelbahnen im Innern von Ortschaften nicht zu errichten gestattet, wenn die Umwohner dagegen reklamieren. Allen damaligen nur zu sehr berechtigten Reklamationen und Fachgutachten entgegen, wurde die Errichtung des Aetherwerkes regierungsseitig einfach hin gestattet. Ein Aetherwerk ist ja wohl auch nur eine Kinderei gegenüber einer Kegelbahn!

Der Fernstehende, der die Schreckensnacht nicht mitgemacht hat, möge die ganze Schwere dieser noch leichten Explosion daran ermessen, daß alle Umwohner, ob Kinder oder Kranke, trotz Kälte aus ihren Betten ins Freie oder in Keller flüchteten. Wieviel Schaden bereits an der Gesundheit aller dieser Leute geschehen ist, läßt sich nicht feststellen. Die Errichter des Aetherwerkes selbst haben es sonderbarer Weise bis heute fertig gebracht, ihre eigenen Wohnsitze anderswohin zu verlegen. Herr J. Weimers nach Brüssel, Herr Leon Weimers nach Ehnen.

Wäre die Explosion am Tage vorgekommen, wo der Verkehr auf den beiderseitigen Straßen ein sehr reger ist, so würden mir heute wohl sicher Menschenleben zu beklagen haben, denn besonders in der Richtung auf die Kellerei ging auf eine Entfernung von ungefähr 350 Meter ein Regen von Schwefelsäure nieder, der Bäume und Pflanzen verbrannte. Das Haus Weimers ist außerdem durch zahllose Sprengstücke beschädigt. Die beiden Verkehrsstraßen liegen nur circa 30 Meter von der Explosionsstelle, noch näher als das Haus Weiwers.

Die unterzeichneten Einwohner von Grevenmacher beantragen also bei Ihnen, Herr General-Direktor, die endgültige und dauernde Schließung des fraglichen Aetherwerkes, pur et simple. Sie haben die sichere Erwartung Ihres Wohlwollens und Ihrer Gerechtigkeit in der Behandlung dieser Angelegenheit und gestatten sich nur nebenbei noch hinzuweisen auf die Art. 1, 7, 10 und 12 de l’arr. g.d. du 17 juin 1872 concernant le régime de certains établissements réputés dangereux, insalubres ou incommodes.

Hochachkungsvollst und ergebenst (Folgen Unterschriften.) (OMZ: 4.5.1923)

   
   
   
   
? Fermeture - Schließung
   
   
   
   
28.4.1932

Versteigerung u.a.:
Fabrikanwesen, Großbrennerei der früheren Gesellschaft Produits chimiques du Luxembourg

durch die A.G. Großkellereien B. Pauqué & Co

   
26.5.1934 Grevenmacher, 27. Mai. Besitzwechsel. Das herrschaftliche Wohnhaus samt den Kellereien und Dependenzien der Firma Pauqué ging gestern nachmittag in öffentlicher Versteigerung für 250.000 Franken an Herrn Schmitt-Olinger aus Luxemburg über. Die frühere Ätherfabrik wurde demselben für 40.000 Franken zugeschlagen. Ein Übergebot ist hinnen der gesetzlichen Frist zulässig. (t: 28.5.1934)
   
   
   
? - ? Mathis Prost
   
  Centre sportif - Sportshal, MLG - Maacher Lycée
   
   
   


Produits - Produkte
    Début production   Fin production
  Fabrication d'éther sulfurique à une densité de 0,722      
         
         
         

 

 

Liens / Links
Chimie-Industrien zu Lëtzebuerg - Industries chimiques au Luxembourg - Chemieindustrien in Luxemburg
 

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