Dancing Rialto Stad - Luxemburg - Luxembourg |
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Historique - Geschichtlicher Überblick |
30.12.1928 | Luxemburg, 31. Dez. Das neue eingerichtete Rialto Dancing (früher: Vieux Luxembourg) in der Freiheitsavenue, das den großen Dancing-Palästen der Großstädte nicht nachstehen wird, wurde gestern abend eröffnet. Zum ersten Mal wurde hier auf Glas getanzt. Denn das Rialto besitzt das erste leuchtende Glasparkett der Hauptstadt. (National-Zeitung und Landwirt: 31.12.1928) |
16.2.1929 | Dancing "Rialto" début The 6 Evelyn Girls au Caveau Le Champignon - American Bar (Luxemburger Zeitung: 16.2.1929) |
10.1931 | Luxemburg-Bahnhof, 13. Okt. Im hiesigen Dancing Rialto war, angesichts der strengeren Einhaltung der Schließungsstunde der Wirtschaften die Gewohnheit aufgekommen, nach 12 Uhr den Betrieb in die Kellerräume zu verlegen. Dem ist die Polizei jetzt auf folgender Weise auf die Spur gekommen. Ein deutschen Reisender, Rikodemus Walter, befand sich in der Nacht vom Samstag auf Sonntag im Rialto. Um 12 Uhr ließ er sich ebenfalls dazu bewegen, in die Kellerräume hinabzusteigen. Bei ihm befanden sich natürlich verschiedene Dirnen. Er vermißte auf einmal sein Geld, 350 Reichsmark und 1000 belgische Franken. Er führte Klage bei der Polizei, welche eine Untersuchung anstellte. In derselben erklärte der Reisende, es seien soviele Frauenzimmer anwesend gewesen, daß er nicht wisse, welches sich hauptsächlich in seiner Umgebung befunden habe. Er habe auch den Diebstahl nicht bemerkt. Es stellte sich weiter heraus, daß er eine Zeche von nahezu 1000 Fr. zu zahlen hatte. Damit solche skandalösen Zustände in dieser Notzeit andauern können, treten gewisse Leute und Zeitungen gegen das angeblich allzu schroffe Vorgehen der Polizei auf! Es ist unverzeihlich! (LW: 13.10.1931) |
Luxemburg-Bahnhof, 30. Okt. 1931 - Zu einer Lokalnachricht in Nr. 286 unseres Blattes schreibt uns Hr. Kler, Leiter des „Rialto“ folgendes: 3. In dritter Hinsicht enthält der betreffende Artikel die durchaus falsche und für mich schwerwiegende Behauptung, in meinem Lokale würden Dirnen verkehren. Ich bemerke Ihnen, daß jede Artistin oder Tänzerin, die in meinem Lokal arbeitet, ein polizeilich beglaubigtes Leumundszeugnis haben muß, welches - Sie dürfen überzeugt sein - von unserer Behörde sehr scharf unter die Lupe genommen wird. In meinem Lokale halte ich streng auf Anstand, und ist niemals, ich betone nochmals niemals irgendeine Unanständigkeit oder Sittenverletzung vorgekommen. Die von mir beschäftigten Artistinnen sind sittlich, einwandfreie Personen. Wie kommen Sie zu der Behauptung „Dirnen“? Wo sind die Beweise dafür? Ich protestiere ganz energisch gegen diese von Ihrem Berichterstatter leichtfertig aufgestellte Behauptung, für die er jedenfalls den Beweis schuldig bleiben wird.“ Ab 3. Hr. Kler hat besonders Anstoß daran genommen, daß wir behauptet hatten: „Bei dem Reisenden befanden sich verschiedene Dirnen." Und um seiner Entrüstung eine solidere Basis zu geben,: schreibt er von „Sittenverletzungen", wovon wir nicht gesprochen hatten. Nach Aussage des in Frage stehenden Reisenden hat er bis morgens sieben Uhr mit Frauenzimmern im „Rialto" gezecht, Champagner und Cognac usw. getrunken. Wir wußten bisher nicht, daß solches Tun die Arbeit von „Artistinnen und Tänzerinnen“ ist. (LW: 24.10.1931) |
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