Dancing Rialto
Stad - Luxemburg - Luxembourg


Rialto Dancing, Luxembourg, ~74 avenue de la Liberté (Carte postale: Ed. A. Montmorency, Brux.)
propr. Nicolas Kler
Tél: 5088
Attractions - Bar américain - Piste lumineuse unique en Europe



Historique - Geschichtlicher Überblick
   
   
   
   
   
30.12.1928 Luxemburg, 31. Dez. Das neue eingerichtete Rialto Dancing (früher: Vieux Luxembourg) in der Freiheitsavenue, das den großen Dancing-Palästen der Großstädte nicht nachstehen wird, wurde gestern abend eröffnet. Zum ersten Mal wurde hier auf Glas getanzt. Denn das Rialto besitzt das erste leuchtende Glasparkett der Hauptstadt. (National-Zeitung und Landwirt: 31.12.1928)
   
   
   
16.2.1929 Dancing "Rialto"

début The 6 Evelyn Girls au Caveau Le Champignon - American Bar (Luxemburger Zeitung: 16.2.1929)
   
   
10.1931 Luxemburg-Bahnhof, 13. Okt. Im hiesigen Dancing Rialto war, angesichts der strengeren Einhaltung der Schließungsstunde der Wirtschaften die Gewohnheit aufgekommen, nach 12 Uhr den Betrieb in die Kellerräume zu verlegen. Dem ist die Polizei jetzt auf folgender Weise auf die Spur gekommen. Ein deutschen Reisender, Rikodemus Walter, befand sich in der Nacht vom Samstag auf Sonntag im Rialto. Um 12 Uhr ließ er sich ebenfalls dazu bewegen, in die Kellerräume hinabzusteigen. Bei ihm befanden sich natürlich verschiedene Dirnen. Er vermißte auf einmal sein Geld, 350 Reichsmark und 1000 belgische Franken. Er führte Klage bei der Polizei, welche eine Untersuchung anstellte. In derselben erklärte der Reisende, es seien soviele Frauenzimmer anwesend gewesen, daß er nicht wisse, welches sich hauptsächlich in seiner Umgebung befunden habe. Er habe auch den Diebstahl nicht bemerkt. Es stellte sich weiter heraus, daß er eine Zeche von nahezu 1000 Fr. zu zahlen hatte. Damit solche skandalösen Zustände in dieser Notzeit andauern können, treten gewisse Leute und Zeitungen gegen das angeblich allzu schroffe Vorgehen der Polizei auf! Es ist unverzeihlich! (LW: 13.10.1931)
   
 

Luxemburg-Bahnhof, 30. Okt. 1931 - Zu einer Lokalnachricht in Nr. 286 unseres Blattes schreibt uns Hr. Kler, Leiter des „Rialto“ folgendes:

„1. Sie behaupten in dem von mir geleiteten Dancing „Rialto“ würde mit Umgehung der Polizeistunde nach Schluß im Keller weitergezecht. Dürfte ich Sie zunächst darauf aufmerksam machen, daß über der Türe meines Etablissements die Aufschrift „Ratskeller“ in Stein eingemeißelt ist? Es handelt sich also nicht, wie Sie anzudeuten belieben, um obsküre Kellerräume, sondern um ein regelrechtes, den Bedürfnissen entsprechend, ausgestattetes Schanklokal, mit lokalem Charakter, wie Sie beispielsweise in Aachen den „Postwagen“, in Köln die „Treppchen“, und in Berlin den „Strammen Hund“ haben. Dieses Lokal steht jedem Kunden, für zur Stelle zu verzehrende Getränke, offen. Wenn mitunter ich, wie vielleicht jedweder andere Wirt wegen Übertretung der Schließungsstunde mit dem Wirtsgesetz in Konflikt gekommen bin, so wurde das Gesetz gegen mich wie gegen jeden anderen Wirt angewandt, und ich kann Ihnen versichern, daß ich mich vor dem Kadi mit anderen Kollegen in bester. Gesellschaft befand.

2. Was Ihre Diebstahlsangelegenheit anbetrifft, nehme ich bis auf weiteres eine große Fahrlässikeit Ihres Nachrichtendienstes an. Zu Ihrer Orientierung sowie zur Aufklärung Ihrer Leser bin ich in der Lage, Ihnen mitzuteilen; daß die polizeiliche Untersuchung einwandfrei die Unhaltbarkeit Ihrer Behauptungen ergab. Fraglicher Gast mußte zugeben, daß ein Diebstahl in meinem Lokale nicht in Frage kommen kann und sah sich veranlaßt, die leichtfertig Beschuldigte um Verzeihung zu bitten. Übrigens wurde auf Grund des Untersuchungsbefundes von jeder Anklage abgesehen. Ich füge hinzu, daß in meinem Lokale nie, ich betone, niemals einer meiner Gäste Opfer eines Diebstahls geworden ist. -

3. In dritter Hinsicht enthält der betreffende Artikel die durchaus falsche und für mich schwerwiegende Behauptung, in meinem Lokale würden Dirnen verkehren. Ich bemerke Ihnen, daß jede Artistin oder Tänzerin, die in meinem Lokal arbeitet, ein polizeilich beglaubigtes Leumundszeugnis haben muß, welches - Sie dürfen überzeugt sein - von unserer Behörde sehr scharf unter die Lupe genommen wird. In meinem Lokale halte ich streng auf Anstand, und ist niemals, ich betone nochmals niemals irgendeine Unanständigkeit oder Sittenverletzung vorgekommen. Die von mir beschäftigten Artistinnen sind sittlich, einwandfreie Personen. Wie kommen Sie zu der Behauptung „Dirnen“? Wo sind die Beweise dafür? Ich protestiere ganz energisch gegen diese von Ihrem Berichterstatter leichtfertig aufgestellte Behauptung, für die er jedenfalls den Beweis schuldig bleiben wird.“


Zu dieser unter Berufung auf bas Pressegesetz uns zugestellten Zuschrift bemerken wir kurz folgendes:

Ab 1: Auch für das Etablissement mit der in Stein eingemeißelten Aufschrift: „Ratskeller" gilt die Polizeistunde und es ist keine Entschuldigung wenn Hr. Kler sich auf die Übertretungen anderer beruft, um auch seinerseits die Polizeistunbe nicht einzuhalten.

Ab 2. Wir hatten geschrieben: „Der deutsche Reisende vermißte auf einmal sein Geld. 350 Reichsmark und 1000 belgische Franken. Er führte Klage bei der Polizei, welche eine Untersuchung anstellte. In derselben erklärte der Reisende, es seien soviele Frauenzimmer anwesend gewesen, daß er nicht wisse, welches sich hauptsächlich in seiner Umgebung befunden habe. Er habe auch den Diebstahl nicht bemerkt." Diese Darstellung halten wir auch heute noch vollständig aufrecht.. Unser Nachrichtendienst ist keineswegs fahrlässig, sondern beruht auf sicherstem Zeugnis. Was dagegen Herr Kler von „einwandfreien Ergebnissen ber polizeilichen Untersuchung" schreibt stimmt nicht. Übrigens hat ein anderes hauptstädtisches Blatt noch positiver als wir zur gleichen Stunde geschrieben: „In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden einem Kaufmann aus Berlin in einem Vergnügungslokal des Bahnhofviertels 350 Reichsmark und ein belgischer Tausendfrankenschein gestohlen."

Ab 3. Hr. Kler hat besonders Anstoß daran genommen, daß wir behauptet hatten: „Bei dem Reisenden befanden sich verschiedene Dirnen." Und um seiner Entrüstung eine solidere Basis zu geben,: schreibt er von „Sittenverletzungen", wovon wir nicht gesprochen hatten. Nach Aussage des in Frage stehenden Reisenden hat er bis morgens sieben Uhr mit Frauenzimmern im „Rialto" gezecht, Champagner und Cognac usw. getrunken. Wir wußten bisher nicht, daß solches Tun die Arbeit von „Artistinnen und Tänzerinnen“ ist. (LW: 24.10.1931)

   
   
   
   
   


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